Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 113/1983Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1983,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5 § 15Artikel 5, Paragraph 15
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
§ 15. Verbesserungen auf der Franz-Josefs-BahnParagraph 15, Verbesserungen auf der Franz-Josefs-Bahn
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien stimmen überein, ausgehend von den bereits vom Bund erbrachten beträchtlichen Leistungen in Form der Elektrifizierung der Streckenabschnitte Wien-Tulln und Tulln-Absdorf-Hippersdorf, die Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität der Franz-Josefs-Bahn fortzusetzen.
(2)Absatz 2,Die Vollelektrifizierung der Franz-Josefs-Bahn ist im laufenden Elektrifizierungsprogramm der Österreichischen Bundesbahnen enthalten, das die Elektrifizierung des Abschnittes Absdorf-Hippersdorf-Sigmundsherberg bis 1984 und der Reststrecke bis Gmünd in den folgenden Jahren vorsieht.
(3)Absatz 3,Auf Grund bereits durchgeführter Streckenausbauten wird ab 1982 die Streckenhöchstgeschwindigkeit auf der Franz-Josefs-Bahn im allgemeinen auf 100 km/h – im Abschnitt St. Andrä Wördern-Limberg-Maissau auf 120 km/h – angehoben. Der Bund wird seine Bemühungen fortsetzen, bestehende geringere Streckenhöchstgeschwindigkeiten schrittweise anzuheben.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Dokumentnummer
NOR12010496
Alte Dokumentnummer
N11983100533